Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.05.2013 - 2 B 1287/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14406
VGH Hessen, 30.05.2013 - 2 B 1287/13 (https://dejure.org/2013,14406)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.05.2013 - 2 B 1287/13 (https://dejure.org/2013,14406)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 2 B 1287/13 (https://dejure.org/2013,14406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Beschwerden der Stadt Frankfurt a.M. sowie des Antragstellers betr. Demonstration des Blockupy-Bündnisses im Terminal I des Flughafens Ffm zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Hessen, 30.05.2013 - 2 B 1287/13
    Soweit ausgeführt wird, dass "aufgrund aktueller Ankündigungen von kreativen Aktionen zivilen Ungehorsams in Zusammenhang mit den Blockupy-Aktionstagen insgesamt und damit auch am Flughafen Frankfurt ... Absatz 91 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - eingreife, nach dem Blockaden im Bereich des Frankfurter Flughafens nicht hinnehmbar seien, da hierdurch die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit in erheblichem Maße beeinträchtigt würden", ist auch damit nicht durch konkrete Tatsachen belegt, dass mit der notwendigen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass es tatsächlich zu einer Blockade des Flughafenbetriebs kommen wird.

    Der Hinweis, "bei der polizeilichen Lagebewertung" bedeute "die Formulierung "mit Störungen ... ist zu rechnen", dass ein Schadenseintritt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei", entbindet nicht davon, dass i. S. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutige und konkrete Tatsachen substantiiert vorgetragen und durch Nachweise belegt wird, dass ein solcher Schadenseintritt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu besorgen ist (vgl. BVerfG, U. v. 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226, juris, Rdnr. 90).

    Im Übrigen ist zum Vortrag der Beigeladenen auch darauf hinzuweisen, dass Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr gegen potentielle Störungen in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Verhältnis zu der "ultima ratio" eines Vollverbotes grundsätzlich zumutbar sind (vgl. dazu BVerfG, U. v. 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, a. a. O., juris, Rdnr. 90).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht